Wieder neues aus Absurdistan
von AHD
Die GEMA hat ein Seniorenheim verklagt, weil dort frei empfangbare Radio- und Fernsehprogramme über eine hausinterne Anlage in die Bewohnerzimmer weitergeleitet wurden.
Nochmal zum Mitschreiben: Ein Seniorenheim. Bewohnerzimmer. Frei empfangbares Fernsehen und Radio.Keine Disco. Kein Konzert. Keine öffentliche Party. Sondern Menschen, die dort wohnen und in ihrem Zimmer fernsehen oder Radio hören.
Dass man daraus überhaupt eine Gebührenforderung macht, ist schon frech. Dass daraus ein jahrelanger Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof wird, ist schlicht Wahnsinn.
Frei empfangbare Programme technisch ins Zimmer weiterzuleiten, macht aus einem Pflegeheim keine öffentliche Bühne.
Natürlich ist Urheberrecht wichtig. Musiker, Komponisten und Kreative sollen fair bezahlt werden. Aber irgendwann muss auch der gesunde Menschenverstand mal wieder aus der Ecke geholt werden.
Der EuGH hat gesagt: keine öffentliche Wiedergabe, keine zusätzliche Lizenzpflicht. Gut so!
Posse beendet?
Natürlich nicht. Das wäre ja zu einfach.
Jetzt muss sich auch noch der Bundesgerichtshof abschließend damit befassen. Wegen frei empfangbarem Fernsehen und Radio in Bewohnerzimmern eines Seniorenheims.Pflegeeinrichtungen kämpfen mit Kosten, Bürokratie, Personalmangel und immer neuen Anforderungen. Und währenddessen landet so ein Vorgang bei den höchsten Gerichten Europas und Deutschlands. Das kann man sich nicht ausdenken!