Neues aus Absurdistan
von AHD
In Niedersachsen droht den Tagespflegen ab 2026 finanzieller Schaden, nicht wegen schlechter Arbeit, sondern weil sich Zuständigkeiten und Prinzipienreiterei über die Praxis stellen:
Das Gesetz verlangt für die Investitionskosten-Berechnung die durchschnittliche Auslastung aus der Pflegesatzvereinbarung. Kurz erklärt, wer hier wer ist:
• Pflegesatzverhandler: Stellen, die mit den Pflegekassen Vergütungen und Vertragsinhalte aushandeln und in Vereinbarungen festhalten.
• Landkreis: Die Behörde, die den jährlichen Antrag auf Investitionskosten prüft, daraus den Tagessatz berechnet und die Investitionskosten auszahlt.
• Berufsverband/Mustervertrag: Vorlagen und Abstimmungen, an denen sich viele orientieren.
Und genau hier klemmt es. Die Pflegesatzverhandler sagen:
„Im Vertragsmuster steht kein Feld für die Auslastung, also nehmen wir sie nicht auf.“
Der Landkreis sagt dann: „Wenn keine Auslastung im Vertrag steht, müssen wir von Vollauslastung ausgehen.“
Das Ergebnis ist absurd, aber teuer:
Vollauslastung auf dem Papier wirkt wie eine Kürzung. Einrichtungen, die real nicht dauerhaft 100 Prozent belegt sind, können ihre realen Investitionskosten rechnerisch nicht auskömmlich refinanzieren. Und eine echte 100-Prozent-Auslastung gibt es in der Tagespflege nicht: Um rechnerisch dauerhaft auf 100 Prozent zu kommen, müsste man überbuchen, also mehr Gäste annehmen als Plätze vorhanden sind, um Ausfälle durch Krankheit, Krankenhaus, Urlaub oder kurzfristige Absagen auszugleichen. Genau das ist seitens der Kassen nicht zulässig.
Und so entstehen je nach Einrichtung mal eben fünfstellige Finanzierungslücken pro Quartal, obwohl die Kosten ganz real anfallen.
Was hier auffällt: Jeder verweist auf den nächsten, niemand will Verantwortung übernehmen. Am Ende trifft es nur die Tagespflegeeinrichtungen und damit die Versorgung vor Ort.
Forderung: Das Land Niedersachsen muss verbindlich klarstellen, dass die Auslastung in die Pflegesatzvereinbarungen aufgenommen wird, notfalls als Satz oder Anlage.
Sonst wird eine vermeidbare Systemlücke auf dem Rücken der Tagespflegen ausgetragen.